Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird je nach Erfordernis in Form von Bilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften, Einnahmen-Überschussrechnungen oder Gewinnermittlungen für Land- und Forstwirtschaften erstellt.
Insgesamt müssen für einen Jahresabschluss viele verschiedene Aufgaben erledigt werden, um eine ordnungsgemäße Bilanzierung und Gewinnermittlung zu ermöglichen. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit einem Steuerberater abzustimmen und die notwendigen Schritte rechtzeitig zu planen.
Inventur
Eine Inventur ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag. Dies umfasst neben physischen Bestandsaufnahmen und Zählungen und Bewertungen von Waren- und Vorratsbeständen auch das Anlagevermögen sowie Schulden.
Buchhaltung
Alle Geschäftsvorfälle müssen in der Buchhaltung erfasst und verbucht werden, um eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung und Bilanzierung zu ermöglichen. Hierbei müssen alle Konten, wie beispielsweise Kassenbuch, Bankbuch und Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, auf den neuesten Stand gebracht werden.
Erstellung von Abschlüssen
Auf Basis der Inventur und der Buchhaltung werden der Jahresabschluss sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang.
Prüfung des Jahresabschlusses
In der Regel wird der Jahresabschluss von einem Steuerberater geprüft. Die Prüfung soll die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigen.
Steuererklärungen
Auf Basis des Jahresabschlusses müssen Steuererklärungen für das Finanzamt erstellt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung.
Offenlegung beim Registergericht
Bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss beim Registergericht offengelegt werden. Hierbei handelt es sich um die Veröffentlichung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs im Bundesanzeiger.