Sehr geehrte Mandanten,
wie in der allgem. Verfügung des Bay. Staatsministeriums vorgeschrieben müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir bitten Sie daher, möglichst keine persönlichen Termine zu vereinbaren und vorrangig über Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für aktuelle Informationen und individuelle Beratung zum Kurzarbeitergeld, verfügbaren Soforthilfen und Darlehen sowie weiteren Auswirkungen der Corona-Krise stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen zur Soforthilfe und zur Kurzarbeit.
Ihre Hörmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie > hier; die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte unserem Anschreiben.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter grundsteuer@kanzlei-hoermann.de.
Steuerrecht
- Nachweis der betrieblichen Nutzung für Investitionsabzugsbeträge und Sonder-AfA
- Zumutbare Eigenbelastung bei Kranken- und Pflegekosten – erneute Verfassungsbeschwerde anhängig
- Aufteilungsgebot bei Vermietungen mit Nebenleistungen
- Verfassungswidrigkeit der Abgeltungssteuer
- Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten
- Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen aus Restschuldbefreiungen
- In Deutschland illegale Maßnahmen können keine außergewöhnlichen Belastungen sein
- Fälligkeitstermine - August 2022
- Basiszins / Verzugszins
- Verbraucherpreisindex
Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
- Kein Schmerzensgeld für Quarantäne
- Keine Kürzung des Heimentgelts bei coronabedingten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen
- Kein Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern einer GbR
- Entgelt bei vom Arbeitgeber angeordneter Quarantäne
- Verhaltensbedingte Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
- Steigender Verbraucherpreisindex bei Indexmietvertrag
- Umlage von Überwachungskosten auf Gewerberaummieter
- Unterhaltspflicht bei mehrstufiger Ausbildung
- Gebot der Rücksichtnahme bei beidseitiger Fahrbahnverengung
- Brandschaden durch eingeschaltete Herdplatte